Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 angepasst. Nunmehr werden die Abschläge in der Pflegeversicherung (Kinder unter 25 Jahren) bei der Steuerermittlung berücksichtigt. Der neue Programmablaufplan ist rückwirkend zum Januar 2024 anzuwenden.
Der bisherige Lohnsteuerabzug 2024 ist entsprechend zu korrigieren, sofern die Korrektur wirtschaftlich zumutbar ist.
Nähere Informationen: Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Februar 2024