Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt auch 2018 weiter in Höhe von 8,84 Euro Brutto.
Im Bereich der Pflege steigt selbiger auf 10,55 Euro in den alten und auf 10,05 Euro in den neuen Bundesländern.
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Personen qualifizieren, müssen den bundeseinheitlichen Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde zahlen.