Änderung in der Pflegeversicherung

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und hat ab der Entgeltabrechnung Juli 2023 unmittelbare Auswirkung auf die Beitragsberechnung.

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird auf 3,4 Prozent, der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 Prozent angehoben.

Der Beitragssatz wird nach Kinderzahl differenziert. Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.

In HSC-LohnPlus wird Ihnen eine Eingabemöglichkeit zu den berücksichtigungsfähigen Kindern (Anzahl und Geburtsdatum) mit dem kommenden Update (geplant 29.06.2023) zur Verfügung gestellt.

Quellen: Bundesgesetzblatt und Bundesministerium für Gesundheit.

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