Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Von März 2021 bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Die bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld hinsichtlich des Mindesterfordernisses für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten und des Verzichts auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden gelten auch für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer/-innen bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Verleihbetriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
Quelle: Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Mittwoch, den 10.03.2021, finden im Zeitraum von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr Wartungsarbeiten am Stammdatenupdate-Server statt. In diesem Zeitraum können keine manuellen und automatischen Stammdatenupdates bei Dakota durchgeführt werden.
Bei ausgewählten Unternehmen wird eine neue Verdiensterhebung eingeführt. Der elektronische Meldeweg ist verpflichtend.
In 2021 erfolgt diese für den Berichtsmonat April. Betriebe, die in 2021 zur Meldung aufgefordert werden, sind auch ab Januar 2022 berichtspflichtig. Die Verdiensterhebungen sind ab 2022 monatlich fällig. Diese können über HSC-LohnPlus maschinell übermittelt werden. Hierzu benötigen Sie eine Freischaltung für das Modul „Statistik“.
Die bisherige vierteljährliche Verdiensterhebung läuft noch bis Dezember 2021. Die Verdienststrukturerhebung und die Sondererhebungen entfallen bereits jetzt.
Quelle: Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Seite 9 von 26
Durchdachte Lösungen sind die besten