GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Auswirkungen in der Entgeltabrechnung hat dieses ab 2027. So steigt der Beitragssatz des Arbeitgebers für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird stärker angehoben und Teilrentenbezieher haben teilweise keinen Anspruch auf Krankengeld. Ab 2028 wird die TeilarbeitsunfähigkeitTeilkrankengeld eingeführt und die Familienversicherung teilweise nicht mehr beitragsfrei fortgeführt. Wahrscheinlich erfolgt die Abführung der zusätzlichen Beiträge dann direkt in der Entgeltabrechnung. Zu allen Änderungen/Vefahren werden noch gemeinsame Grundsätze von Seiten des GKV-Spitzenverbandes erwartet.

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