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Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
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Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro angehoben. Dadurch steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 556,00 Euro.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Spätestens ab 09.10.2025 müssen alle Banken wegen einer europäischen Richtlinie prüfen, ob der Empfängername in der Überweisung genau dem Namen entspricht, der bei der IBAN hinterlegt ist. Dadurch sollen Fehlüberweisungen verhindert werden.
Ansprechpartner zu sämtlichen Fragen für das Abgleichverfahren "Verification of Payee" (VoP) ist Ihre Hausbank!
Bitte beachten Sie,
dass der Abgleich der Daten ausschließlich durch die Banken erfolgt. Entgeltabrechnungsprogramme können diesen nicht eigenständig ausführen, da kein eigener Zugriff auf die Validierungsdienste der Banken besteht.
Wir können nur empfehlen, sich Bankdaten inklusive Namen des Kontoinhabers nochmals bestätigen zu lassen und darauf hinzuweisen, dass alle künftigen (Namens-)Änderungen mitgeteilt werden müssen.
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Durchdachte Lösungen sind die besten