Quelle: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Änderungen bei der Sofortmeldepflicht ab 01.01.2026
Ab Januar 2026 besteht die Sofortmeldepflicht auch für Beschäftigte im Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk sind aus dem Katalog der Risikobranchen Branchen gestrichen worden.

























