Aktivrente
Am 23.12.2025 wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht.
Damit besteht ab 01.01.2026 besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ab Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000,00 Euro pro Monat steuerfrei verdienen können. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen sind ausgeschlossen. Eine Aufteilung der 2.000,00 Euro auf mehrere Beschäftigungen ist nicht möglich. Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

























