Am 18.07.2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Bundesgesetzblatt verkündet.
Darin wird unter anderem die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen angehoben. Für reine Elektrofahrzeuge ist ein Viertel des Bruttolistenpreises anzusetzen, sofern dieses Fahrzeug nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031angeschafft und der Bruttolistenpreis von 100.0000 Euro nicht überschritten wird.