Das neue elektronische Lohnnachweisverfahren wurde bereits mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) beschlossen und erweitert das DEÜV-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Ab 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren durch das elektronische Verfahren abgelöst.
Für die Meldejahre 2016 und 2017 werden beide Verfahren parallel durchgeführt.
Quelle und weitere Informationen samt Erläuterungsfilm: DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung