Altersrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen 2021 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Altersrente angerechnet wird.
Der §302 SGB VI wurde entsprechend angepasst. Die Veröffentlichung dieser Änderung erfolgte am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Bundesgesetzblatt