Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, dass der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen soll. Diese Anpassung muss noch durch Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden.
Diese Änderungen ziehen auch die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich. Die Grenze würde sich somit in 2026 auf 603,00 Euro und in 2027 auf 633,00 Euro erhöhen.