Ab dem 1. Dezember 2016 haben Beschäftigte in der Fleischwirtschaft Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,75 Euro. Dies gilt bis zum Auslaufen des "Tarifvertrags zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer/-innen in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland" zum 31. Dezember 2017. Im Anschluss daran ist der aktuell allgemeine Mindestlohn zu zahlen.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - bmas.de.