Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Morgen startet die Zukunft Personal unter dem Motto "Arbeiten 4.0 - The Employee Experience". Sie ist Europas größte Messe für Personalmanagement - das interessierte Fachpublikum sieht sich dieses Jahr ganzen 732 Ausstellern gegenüberstehen.
Erstmalig sind auch wir dort vertreten und präsentieren unsere umfangreichen Softwarelösungen.
Sie finden uns in Halle 3.2 am Stand D34 und profitieren im Rahmen der Zukunft Personal von unserem 20-prozentigen Messerabatt.
Weitere Informationen zur Messe erhalten Sie unter folgendem Link: zukunft-personal.de.
"Die Künstlersozialabgabe stellt den 'Arbeitgeberanteil' dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen usw.) Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden."
Der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe wird zum 01.01.2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - bmas.de.
Für quasi alle Unternehmensbereiche gibt es inzwischen zahlreiche Softwarelösungen. Häufig können diese die individuellen Anforderungen eines Betriebes jedoch nicht erfüllen. Der Lohnunternehmer Ingo Janssen hat aus diesem Grund und zur Effizienzsteigerung der betriebsinternen Abläufe an der Entwicklung zusätzlicher Module direkt mitgewirkt.
"Ingo Janssen stellte fest, dass Programme von der Stange für seinen Betrieb in vielen Belangen nicht passten. Seine hohen Ansprüche ließen die renomierten Anbieter kapitulieren. Er konnte die Firma HSC aus dem sächsischen Grimma gewinnen, ihm auf der Basis des PC-Programms "AuftragPlus" weitere Module passend zu seinen Unternehmensabläufen zu programmieren."
Lesen Sie den kompletten Artikel in der August-Ausgabe der » profi Elektronik.
Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, kann als Ende der Berufsausbildung der letzte Tag des Monats gemeldet werden, in dem die Ausbildung endet.
Dadurch muss die Umschlüsselung vom Personengruppenschlüssel (PGS) 102 bzw. 121 auf PGS 101 erst im Folgemonat vorgenommen werden und ein Personalnummernwechsel ist nicht notwendig.
Quelle: Gesetzte im Internet.
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Durchdachte Lösungen sind die besten