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Dürrweitzschen
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04668 Grimma
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Ab 01.06.2025 besteht für Arbeitnehmerinner, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) erleiden, ein gestaffeltes Beschäftigungsverbot. Dieses umfasst 2 Wochen ab der 13. SSW 6 Wochen, ab der 17. SSW bzw. 8 Wochen ab der 20. SSW, sofern sie sich nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. In diesem Zeitraum wird Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse und durch den Arbeitgeber ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geleistet.
Quelle: Bundesgesetzblatt
In der Sitzung des Bundeskabinetts vom 24.06.2024 wurde beschlossen, dass der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2024 angepasst werden. Hierzu wurde inzwischen der Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Berücksichtigung der erhöhten Freibeträge soll voraussichtlich mit der Abrechnung Dezember 2024 erfolgen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Unternehmen verpflichtend sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für den Versand von E-Rechnungen sind unter bestimmten Bedingungen Übergangsregelungen vorgesehen. Viele unserer Kunden sind besorgt und deshalb bieten wir im Juli und August zwei Informationsveranstaltungen an. Themen werden die rechtlichen Grundlagen, die Umsetzung in den HSC-Programmen sowie die Implementierung in Ihrem Unternehmen sein. Registrieren Sie sich jetzt für eine der beiden kostenfreien Informationsveranstaltungen.
Veranstaltung am 23. Juli 2024
Veranstaltung am 08. August 2024
Das Wachstumschancengesetz hat am 22.03.2024 endlich die letzte Hürde genommen und wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Anpassungen des aktuellen Rechts sind teilweise rückwirkend zum 01.01.2024 vorgenommen worden.
Quelle: Bundesgesetzblatt
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Durchdachte Lösungen sind die besten