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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht.
Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Kurzpapiere stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.
Quelle und weitere Informationen: Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung werden die neuen tariflichen Mindestlöhne ab März für alle Beschäftigten erhöht. Dies gilt auch in Betrieben, die nicht tariflich gebunden sind.
Quelle und weitere Informationen: Artikel der Bundesregierung
Mit der neuen DATEV-Schnittstelle haben Sie auch ab 2018 weiterhin die Möglichkeit, Ihre erfassten Daten DATEV-konform zu übergeben bzw. mit dem neuen CSV-Format exportierte Dateien in unsere Programme einzuspielen.
Die alte Variante (Postversand-Format) kann nach wie vor durch entsprechende Auswahl ausgegeben bzw. eingelesen werden.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte jeweils der Neuerungsdokumentation und der Hilfe des entsprechenden Programms.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Das entlastet Arbeitnehmer und die Arbeitskosten der Unternehmen gleichermaßen.
Quelle: Artikel der Bundesregierung.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt auch 2018 weiter in Höhe von 8,84 Euro Brutto.
Im Bereich der Pflege steigt selbiger auf 10,55 Euro in den alten und auf 10,05 Euro in den neuen Bundesländern.
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Personen qualifizieren, müssen den bundeseinheitlichen Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde zahlen.