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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit, als Ende der Berufsausbildung den letzten Tag des Monats, in dem die Ausbildung endet, zu melden.
In dem Fall ist es erst im Folgemonat notwendig, die Umschlüsselung vom Personengruppenschlüssel (PGS) 102 bzw. 121 auf PGS 101 vorzunehmen. Ein Personalnummernwechsel ist daher nicht notwendig.
Quelle: Gesetzte im Internet.
Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Unternehmen verpflichtend sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für den Versand von E-Rechnungen sind unter bestimmten Bedingungen Übergangsregelungen vorgesehen. Viele unserer Kunden sind besorgt und deshalb bieten wir im Juli und August zwei Informationsveranstaltungen an. Themen werden die rechtlichen Grundlagen, die Umsetzung in den HSC-Programmen sowie die Implementierung in Ihrem Unternehmen sein. Registrieren Sie sich jetzt für eine der beiden kostenfreien Informationsveranstaltungen.
Veranstaltung am 23. Juli 2024 Veranstaltung am 08. August 2024Das Wachstumschancengesetz hat am 22.03.2024 endlich die letzte Hürde genommen und wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Anpassungen des aktuellen Rechts sind teilweise rückwirkend zum 01.01.2024 vorgenommen worden.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Die VR-Bank bzw. das zugehörige Rechenzentrum hat zum 13.03.2024 alte Server und FinTS-Adressen abgeschaltet. Aus diesem Grund stellen wir heute ein kurzfristiges Update unserer Programme HSC-FinanzPlus und HSC-Rechnungsbuch zur Verfügung. Sollten Sie beim Bankabruf oder Überweisen Probleme haben, laden Sie sich bitte das jeweilige Update zum Programm herunter. Anschließend muss der vorhandene Bankkontakt in den Stammdaten geöffnet und der Assistent über die Funktion "Bankkontakt einrichten" ausgeführt werden. Sollten Sie anschließend dennoch Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Support.
Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 angepasst. Nunmehr werden die Abschläge in der Pflegeversicherung (Kinder unter 25 Jahren) bei der Steuerermittlung berücksichtigt. Der neue Programmablaufplan ist rückwirkend zum Januar 2024 anzuwenden.
Der bisherige Lohnsteuerabzug 2024 ist entsprechend zu korrigieren, sofern die Korrektur wirtschaftlich zumutbar ist.
Nähere Informationen: Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Februar 2024