Neue Verdiensterhebung ab 2021

Bei ausgewählten Unternehmen wird eine neue Verdiensterhebung eingeführt. Der elektronische Meldeweg ist verpflichtend.

In 2021 erfolgt diese für den Berichtsmonat April. Betriebe, die in 2021 zur Meldung aufgefordert werden, sind auch ab Januar 2022 berichtspflichtig. Die Verdiensterhebungen sind ab 2022 monatlich fällig. Diese können über HSC-LohnPlus maschinell übermittelt werden. Hierzu benötigen Sie eine Freischaltung für das Modul „Statistik“.

Die bisherige vierteljährliche Verdiensterhebung läuft noch bis Dezember 2021. Die Verdienststrukturerhebung und die Sondererhebungen entfallen bereits jetzt.

Quelle: Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes

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