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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
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Bei ausgewählten Unternehmen wird eine neue Verdiensterhebung eingeführt. Der elektronische Meldeweg ist verpflichtend.
In 2021 erfolgt diese für den Berichtsmonat April. Betriebe, die in 2021 zur Meldung aufgefordert werden, sind auch ab Januar 2022 berichtspflichtig. Die Verdiensterhebungen sind ab 2022 monatlich fällig. Diese können über HSC-LohnPlus maschinell übermittelt werden. Hierzu benötigen Sie eine Freischaltung für das Modul „Statistik“.
Die bisherige vierteljährliche Verdiensterhebung läuft noch bis Dezember 2021. Die Verdienststrukturerhebung und die Sondererhebungen entfallen bereits jetzt.
Altersrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen 2021 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Altersrente angerechnet wird.
Der §302 SGB VI wurde entsprechend angepasst. Die Veröffentlichung dieser Änderung erfolgte am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Bundesgesetzblatt
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18.01.2021 wurde der Anspruch auf Kinderkrankentage für das Jahr 2021 um weitere 10 Tage pro Kind erweitert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Am Dienstag, den 06.10.2020 finden im Zeitraum von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr Wartungsarbeiten am StammdatenUpdateServer statt. In diesem Zeitraum können keine manuellen und automatischen StammdatenUpdates bei Dakota durchgeführt werden.
Ab Montag, dem 21. September 2020, fordern die Elster-Annahmeserver eine neue Mindestversion für Übertragungen. Für HSC-FinanzPlus ist bereits ein Update für die kommende Woche (KW 39) geplant. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie das Update einzuspielen, sobald es zur Verfügung steht.
Aufgrund einer Änderung an unserem Download-Server, kann es notwendig sein, dass für Updates unserer Programme folgende Internetadressen (URL’s) in Proxies und / oder Firewalls freigegeben werden müssen: